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Wie Du den passenden Ort für Deine Natur-Angebote findest

Gestattungsvertrag Waldbaden

Wer als Natur-Achtsamkeitstrainer*in, Naturtherapeut*in oder Kursleiter*in für Waldbaden seine Naturliebe zum Beruf machen will, steht bald vor der Frage, welcher Ort dafür geeignet ist und wie man ihn findet. In diesem Artikel gebe ich meine besten Tipps aus 30 Jahren Erfahrung mit Gruppen- und Einzelangeboten weiter.

Welche Orte eignen sich generell?

Egal ob Naturtherapie, Naturcoaching, Natur-Achtsamkeitstraining oder Waldbaden: Bei jedem dieser Ansätze steht das bewusste Naturerleben im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden sollten das Gefühl haben können „in der Natur“ zu sein. Dafür kann schon ein kleiner Stadtpark ausreichend sein; v.a. wenn Du die Aufmerksamkeit auf die genaue Wahrnehmung von Details lenkst.

Schau Dich in Deiner Umgebung nach Grünflächen um: Wo gibt es Parks, Wiesen, Wälder, Friedhöfe, Brachflächen? In großen Städten sind auch die Flussufer oft recht naturnah gestaltet. Für Waldbaden braucht es natürlich Bäume, aber nicht unbedingt einen großen Wald. In Japan, dem Ursprungsland des Waldbadens, hat sich das „Shinrin Yoku“ (jap. „Eintauchen in die Atmosphäre des Waldes“) auch in Parks entwickelt.

Hier findest Du ein kurzes Video zu diesem Artikel:

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Die Erlebensqualität des Ortes

Im nächsten Schritt kommt es auf die Passung von Ort und Zielsetzung Deines Angebots an:

Waldbaden: Hier geht es um Entspannung und Genuss, daher sollte der Ort möglichst angenehme Naturerfahrungen ermöglichen. Ein naturbelassener, ruhiger Wald oder ein gepflegter Park mit Baumbestand sind geeignete Orte.

Natur-Achtsamkeitstraining: Dabei geht es darum, die Praxis der Achtsamkeit kennenzulernen. Um den Umgang mit unangenehmen Erfahrungen zu trainieren, kann der Ort durchaus einige „Zumutungen“ für Naturliebhaber*innen aufweisen: Straßenlärm, Kahlschläge oder herumliegender Müll sind willkommene Anlässe, um eine Haltung zum Leben zu üben, bei der man sich nicht mehr vor der Realität verschließen muss und der innere Frieden zunehmend weniger vom Außen abhängig ist.

Naturtherapie/Naturcoaching: Im Einzelsetting mit dem Ziel der  Persönlichkeitsentwicklung und Heilung psychischer Störungen bietet grundsätzlich jeder Naturraum wertvolle Erfahrungsmöglichkeiten. Für die anschließende Nachbesprechung sollte jedoch ein geschützter und ruhiger Ort aufgesucht werden. Für manche Anlässe eignen sich einige „Psychotope“ besser als andere: So kann z.B. ein Wald eher die Erlebensqualität von Geborgenheit und Schutz vermitteln, ein Berggipfel eher das Empfinden von Freiheit und Unabhängigkeit.

Passung von Ort und Zielgruppe

Im letzten Abschnitt ging es darum, wie Ort und Zielsetzung zusammenpassen. Jetzt werfen wir einen Blick auf Deine Teilnehmenden bzw. Klient*innen:

Sind Menschen dabei, die nicht gut zu Fuß sind? Dann wäre es hilfreich, wenn es Sitzgelegenheiten gäbe und die Wege möglichst eben und leicht begehbar sind.

Sind es größere Gruppen? (Wir empfehlen in unseren Ausbildungen eine maximale Gruppengröße von 16 Teilnehmenden). Damit Du mit allen einen Besprechungs-Kreis bilden kannst, sind offene Freiflächen, Lichtungen o.ä. nötig. Unwegsames Gelände mit Trampelpfaden schließt sich eher aus.

Natürlich sollte der Ort am Tag der Veranstaltung größtmögliche körperliche und seelische Sicherheit bieten, d.h. keine rutschigen Untergründe, gefährlichen Steilhänge, Eichenprozessionsspinner in der Nähe etc.. Bei Psychotherapien sollte auch immer gewährleistet sein, dass Gesprächsinhalte nicht von Passant*innen mitgehört werden können.

Tipp: Eine Checkliste mit 16 Punkten, die es bei der Auswahl des Ortes zu beachten gilt, erhältst Du in unserer Online-Ausbildung als Natur-Achtsamkeitstrainer*in!

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Nachhaltigkeit

Natürlich möchtest Du mit Deinen Natur-Angeboten auch dazu beitragen, dass Deine Teilnehmenden eine emotionale Beziehung zur Natur entwickeln und auch im Alltag nachhaltiger handeln. Mit Deinem Angebot lebst Du es vor!

Eine Flugreise zu besonders naturbelassenen Landschaften verbietet sich z.B. aus diesem Grund. (Ich bin regelmäßig fassungslos über „Naturliebhaber*innen“, die mit ihren Angeboten ganz konkret die Natur schädigen!)

Such Dir also einen Ort aus, der möglichst nah und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Verzichte auf aufwändige Kurs-Materialien, schädige keine Pflanzen, beunruhige keine Tiere und nimm vielleicht sogar eine Mülltüte mit, um den Ort sauberer zu verlassen als Du ihn vorgefunden hast.

Schutzstatus und Betretungs-Beschränkungen

Bei der Wahl des Geländes gilt es auch zu berücksichtigen, ob es Beschränkungen beim Betreten gibt. In Naturschutzgebieten darfst Du z.B. nicht die Wege verlassen oder mal ein Blatt abpflücken, um es zu essen. Auch in Nationalparks gibt es Zonen mit Betretungsverbot. Informiere Dich also vorab über den Schutzstatus Deines präferierten Ortes, z.B. auf https://geoportal.de.

In Deutschland gibt es ein Betretungsrecht für Wälder, die nicht unter Naturschutz stehen. Im Bundeswaldgesetz ist geregelt: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet“ (§14 Abs. 1 BWaldG). Als Privatperson darf man zu Erholungszwecken sogar außerhalb der Wege durch den Wald streifen.

Organisierte Veranstaltungen wie Natur-Achtsamkeitstrainings oder Waldbaden fallen allerdings nicht unter dieses Betretungsrecht!

Im Landesforstgesetz von Nordrhein-Westfalen heißt es z.B.:  „Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.“

Ähnliches gilt für die Forstgesetze anderer Bundesländer. Tipp: Die Gesetzestexte Deines Bundeslandes findest Du leicht über eine Internetsuche.

Genehmigung und Gestattungsvertrag

Bevor Du ein Gebiet für Deine Natur-Angebote auswählst, solltest Du also bei der zuständigen Behörde oder privaten Eigentümer*innen um Erlaubnis bitten. Die richtigen Ansprechpartner*innen findest Du über eine Anfrage bei Deiner Kommune (Katasteramt, Grünflächenamt) und/oder im örtlichen Forstamt. Bei Naturschutzgebieten ist außerdem die Genehmigung der Naturschutz-Behörde erforderlich.

Wenn es ein Waldstück ist, kann es sich um Kommunal-, Staats- oder Privatwald handeln. Ich habe mal in einem Wald gearbeitet, bei dem ich mit meiner Gruppe durch Parzellen von 10 unterschiedlichen Waldbesitzer*innen spaziert bin! Zum Glück hat mir das Forstamt die Arbeit erleichtert, indem ich nur dort eine zentrale Genehmigung einholen musste.

In der Regel sind diese Gestattungen unkompliziert, wenn Du erklärst, was das Ziel Deiner Veranstaltung ist und wie rücksichtsvoll Ihr Euch in der Natur verhalten werdet. Sehr hilfreich ist auch, wenn Du darauf verweisen kannst, dass Du eine Berufshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hast.

In vielen Fällen genügt eine mündliche Absprache mit der/dem Förster*in. Manchmal wird aber auch ein Gestattungsvertrag verlangt, der mit Kosten verbunden ist. Wie hoch diese sind, ist nicht einheitlich geregelt, sodass jede*r Eigentümer*in eigene Preise verlangen oder die gewerbliche Nutzung auch ganz untersagen kann.

Für Naturtherapie und Naturcoaching im Einzelsetting gibt es keine expliziten Regelungen zu Genehmigung oder Gestattungsvertrag, da sie weder „Veranstaltungen“, noch „Umweltbildung“ sind.

Wie ich bei der Suche vorgehe

Wenn ich ein neues Gebiet für eine Gruppen-Veranstaltung suche, schaue ich zunächst auf der Landkarte oder GoogleMaps, welche Flächen sich von der Landschaft und Erreichbarkeit gut eignen würden. Wenn möglich, suche ich auch schon auf der Karte nach passenden Wegen (was es bei der Wegeplanung alles zu bedenken gibt, ist u.a. Thema in unserer Ausbildung zur/zum Natur-Achtsamkeitstrainer*in).

Als nächstes mache ich eine Begehung vor Ort, lerne die Natur kennen, suche passende Plätze für bestimmte Methoden, stoppe die Gehzeit usw.. Wenn alles passt, recherchiere ich die/den Besitzer*in und lege mein Anliegen freundlich dar.

Tipp: Mit einem starken Kooperationspartner (z.B. einer Volkshochschule) bekommt man leichter einen Gestattungsvertrag!

Wenn alles geregelt ist, nutze ich diese Plätze und Wege oft viele Jahre lang.

Hast Du noch Fragen oder möchtest etwas ergänzen? Ich freue mich auf Deinen Kommentar!

Die Autorin

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