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Faktencheck: Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie: Manche betrachten sie als die besseren Psychotherapeut*innen, andere halten sie für Kurpfuscher*innen. Ihre Methoden sind innovativ und umstritten. Das Gesundheitssystem würde ohne sie alt aussehen, trotzdem werden sie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die FDP will sie sogar ganz verbieten.

In der Diskussion um die Heilpraktiker*innen für Psychotherapie schlagen die Wellen momentan wieder hoch. Grund genug, um dem weitverbreiteten Halbwissen ein paar Fakten entgegenzusetzen.

Zwei unterschiedliche Heilerlaubnisse

Für eine berufliche Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von psychischen Krankheiten braucht man in Deutschland eine staatliche Heilerlaubnis: entweder eine Approbation oder die Erlaubnis als Heilpraktiker*in für Psychotherapie.

Der Weg zur Approbation als Psychotherapeut*in war bis 2021 Psycholog*innen, Ärzt*innen und (Sozial-)Pädagog*innen vorbehalten, die eine mehrjährige Vollzeit-Ausbildung mit abschließender Prüfung durchlaufen haben. Allen anderen Grundberufen war dieser Weg seit Einführung des Psychotherapeuten-Gesetzes von 1999 verwehrt. Alternativ können sie jedoch die Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, erwerben.

(Edit: Seit Reform des Psychotherapeuten-Gesetzes 2020 gibt es nun auch einen Master-Studiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“, den man nach einem Bachelor in Psychologie belegen kann.)

Der Weg zur Heilpraktiker-Erlaubnis ist im Vergleich zur Approbation sehr kurz: Kandidat*innen müssen lediglich das 25. Lebensjahr vollendet und mindestens einen Hauptschulabschluss haben. Weiterhin müssen sie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest über ausreichende geistige und körperliche Gesundheit vorweisen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird zu einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt zugelassen, wo er einem Gremium aus Psychiater*innen und Heilpraktiker*innen in einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung glaubhaft machen muss, dass von ihm keine Gefahr für die Gesundheit seiner künftigen Patient*innen ausgeht. Wenn man dort bestanden hat, darf man sich „Heilpraktiker*in für Psychotherapie“ nennen und psychisch kranke Menschen behandeln.

Eine Überprüfung ist keine Prüfung

Das ist der wichtigste Punkt: Während in einer Prüfung Kenntnisse abgefragt werden, die in einer Ausbildung erworben wurden, geht es bei einer Überprüfung nur darum, mögliche Schäden auszuschließen. D.h. ein*e Heilpraktiker-Kandidat*in muss nicht nachweisen, dass sie/er eine theoretische Ausbildung, eigene Erfahrung als Klient*in, praktische Erfahrung als Therapeut*in sowie viele hundert Stunden Supervision absolviert hat.

Es genügt, wenn sie/er sich (durchaus umfangreiches) Theoriewissen über Störungsbilder, Therapiemöglichkeiten und rechtliche Grundlagen angelesen hat. Zur Vorbereitung auf die Überprüfung besuchen viele angehende Heilpraktiker*innen für Psychotherapie trotzdem Seminare, um das obige Wissen zu erwerben und nicht an den hohen Durchfallquoten zu scheitern. Einige Anbieter*innen solcher Kurse preisen diese als „Ausbildung“ oder sogar „Studium“ an, um ihr Angebot und das Berufsbild des Heilpraktikers für Psychotherapie aufzuwerten. Meiner Meinung nach ist das eine bewusste Irreführung, der leider viele Kandidat*innen auf den Leim gehen. Denn:

Es gibt keine Ausbildung als Heilpraktiker für Psychotherapie

Wie gesagt, wird man Heilpraktiker*in allein durch eine bestandene Überprüfung. Eine vorherige Ausbildung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dementsprechend sind die angebotenen „Heilpraktiker-Ausbildungen“ lediglich Vorbereitungskurse auf die Überprüfung, teilweise ergänzt durch Grundkenntnisse in Gesprächsführung oder einzelnen Psychotherapie-Techniken. Ob man dennoch eine fundierte Aus- bzw. Weiterbildung in einem Psychotherapie-Verfahren macht, bleibt jedem selbst überlassen.

Unter den Kandidat*innen, die schließlich zur Überprüfung als Heilpraktiker*in für Psychotherapie antreten, sind daher sowohl Psycholog*innen und Pädagog*innen mit mehrjähriger Weiterbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren als auch Menschen ohne Berufsausbildung, die nur aus Büchern gelernt haben – und natürlich alle dazwischen. Die Spanne der Kenntnisse ist also riesig!

Aus der mangelnden Verpflichtung zur Therapie-Ausbildung abzuleiten, dass Heilpraktiker*innen grundsätzlich keine hätten, ist derzeit eine beliebte Strategie, um sämtliche Träger*innen dieses Titels öffentlichkeitswirksam zu diffamieren. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Motive, warum jemand den Heilpraktiker-Weg wählt. Ausgehend von ihrem beruflichen Werdegang kann man Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in zwei Gruppen unterteilen:

"Heilpraktiker*in sein" versus "Heilerlaubnis haben"

1. Die erste Gruppe möchte den Beruf der Heilpraktiker*in für Psychotherapie ergreifen, d.h. Heilpraktiker*in „werden“. Diese Kandidat*innen haben vielleicht in ihrem bisherigen Beruf festgestellt, dass er ihnen nicht genug entspricht und wünschen sich eine erfüllendere Tätigkeit. Viele haben eigene Krisen durchgemacht und möchten nun ihre Erfahrungen weitergeben, um anderen zu helfen.

Ohne Kenntnisse in den etablierten Psychotherapie-Strukturen tappen sie nur allzu leicht in die Marketingfalle dubioser „Ausbildungsinstitute“, die ihnen Fantasie-Zertifikate mit wenig Inhalt für viel Geld verkaufen. Mich graust es regelmäßig, wenn ich z.B. höre, dass „Kolleg*innen“ sich nach bestandener Überprüfung und einem Fortbildungs-Wochenende für fähig halten, Psychotherapie durchzuführen! Richtig gelesen, das gibt es wirklich – und leider viel zu oft.

Natürlich gibt es aber auch diejenigen, die nicht nur Heilpraktiker für Psychotherapie werden wollen, sondern sich auch an den Standards einer guten Psychotherapie(-Ausbildung) orientieren. Unabhängig von der Überprüfung absolvieren sie Praktika, Lehrtherapien, Supervision und vor allem mehrjährige Weiterbildungen in einem Psychotherapie-Verfahren, mit dem sie ihren künftigen Klient*innen zu helfen gedenken.

2. Die zweite Gruppe ist weniger am Heilpraktiker-Beruf interessiert als an der Heilerlaubnis. Denn das ist ja der eigentliche Zweck, wofür das Heilpraktikergesetz und die Überprüfung geschaffen wurden: Es ist nur eine Heilerlaubnis! Wer ohne Approbation kranken Menschen mit Psychotherapie helfen möchte, kommt also auch nicht darum herum, die Überprüfung abzulegen und somit notgedrungen Heilpraktiker*in für Psychotherapie zu „werden“.

Diese Kolleg*innen kommen oft aus psychosozialen Berufen (haben z.B. Pädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie studiert) und sind im Laufe ihrer beruflichen Weiterentwicklung irgendwann auf die Psychotherapie gestoßen. Vielleicht fühlten sie sich von einer Weiterbildung angezogen, die zu ihrem beruflichen Selbstbild passt und ihre bisherigen Erfahrungen erweitert, ohne damit gleich heilkundlich arbeiten zu wollen.

Vielleicht folgte die Wahl des Verfahrens aber auch erst nach dem Entschluss, psychotherapeutisch tätig werden zu wollen. Wie auch immer die Reihenfolge war: Hier ist der Erwerb der Heilerlaubnis eher eine Fortführung der bisherigen beruflichen Qualifikationen. Diese Heilpraktiker*innen für Psychotherapie stehen ihren approbierten Kolleg*innen in puncto Ausbildungsqualität oft in nichts nach.

Gute Gründe gegen die Approbation

Manchmal wird Heilpraktiker*innen für Psychotherapie vorgeworfen, sie würden den „richtigen“ Weg zur Psychotherapie scheuen und stattdessen die Abkürzung über die Heilpraktiker-Erlaubnis wählen. Was der „richtige“ Weg für jemanden ist, sollte meines Erachtens jede*r selbst entscheiden. Es gibt nämlich viele gute Gründe gegen eine Approbation als Ärzt*in oder psychologische*r Psychotherapeut*in. Um nur einige zu nennen:

  • Wer als niedergelassene*r Psychotherapeut*in mit den Krankenkassen zusammenarbeitet, muss seine Arbeit fortlaufend rechtfertigen und um Stundenkontingente für seine Patient*innen kämpfen. Auch nehmen  Patientenandrang und Verwaltungsaufwand ständig zu und man ist jeglichen politischen Veränderungen im Gesundheitssystem direkt unterworfen (z.B. Änderung der Honorare oder Einführung von Sprechstunden).
  • Die Studienfächer Medizin und Psychologie haben inhaltlich zu einem großen Teil nichts mit Psychotherapie zu tun. Wer nicht bereit ist, sich ausführlich mit Anatomie oder Statistik zu befassen, dem bleibt der Zugang zur späteren Psychotherapie-Ausbildung verwehrt. (Edit: Das soll sich mit dem neuen Psychotherapie-Studium ab 2020 ändern.)
  • Wer zunächst einen anderen Grundberuf gelernt hat, müsste für eine Approbation also ein komplettes Studium nachholen und daran eine mindestens dreijährige (sehr kostspielige) Psychotherapie-Ausbildung anschließen, die oft unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen stattfindet (PiA). Die Zulassungsbeschränkungen für die Studiengänge Medizin und Psychologie sind außerdem mit einem Numerus clausus im Einser-Bereich sehr hoch. (Edit: Nach der Reform soll die Ausbildung aus 5 Jahren Studium und 5 Jahren Vollzeit-Weiterbildung bestehen)
  • Pädagog*innen können nur die Approbation als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in erwerben. Erwachsenen-Therapeut*in können sie auf diesem Wege nicht werden.
  • Um die Ausbildung zu finanzieren und einen der begehrten Kassensitze zu kaufen, müssen sich die meisten Psychotherapeut*innen hoch verschulden.
  • Die Vielfalt der Therapieverfahren ist in Deutschland stark eingeschränkt. Nur mit psychodynamischer, verhaltenstherapeutischer oder systemischer Ausbildung kann man eine Kassenzulassung erhalten. Andere international wissenschaftlich anerkannte Therapierichtungen (z.B. humanistische wie die Personzentrierte Psychotherapie nach Carl Rogers) sind immer noch davon ausgenommen.

So wurde ich Heilpraktikerin für Psychotherapie

Ich war bereits seit 12 Jahren Diplom-Pädagogin der Fachrichtung Erwachsenenbildung und hatte mehrere berufliche Weiterbildungen abgeschlossen – u.a. eine fünfjährige Weiterbildung in Naturtherapie inkl. viel praktischer Erfahrung (später kamen weitere fünf Jahre Vertiefungsseminare hinzu). Eigentlich hatten mich an der Naturtherapie-Weiterbildung nur die Inhalte interessiert, eine heilkundliche Anwendung war zu Beginn gar nicht geplant.

Als es mit dem Zertifikat in der Tasche jedoch an die berufliche Umsetzung ging, merkte ich bald, dass ich mich mit nicht-heilkundlicher Therapie und Beratung in einem rechtlichen Grenzbereich befand. Zwar hätte ich keine „Heilbehandlung“ angeboten, aber vielleicht wären unter meinen Klient*innen trotzdem Menschen mit psychischen Diagnosen gewesen. Wer hätte dann in der therapeutischen Arbeit immer trennscharf die Grenze zwischen Beratung und Behandlung ziehen können? Und hätte ich überhaupt erkennen können, ob jemand an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung leidet, geschweige denn an welcher?

Mir fehlte also einerseits psychopathologisches Wissen, andererseits eine rechtliche Absicherung meiner Tätigkeit. Da ich mit Erwachsenen arbeiten wollte, kam eine Approbationsausbildung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin nicht infrage. Ein komplettes Psychologie-Studium nachzuholen, erschien mir für meine Zwecke ebenfalls zu aufwändig. Also blieb nur der Weg als Heilpraktikerin für Psychotherapie.

Das waren die Gründe, warum ich mich eineinhalb Jahre lang auf die Heilpraktiker-Überprüfung vorbereitete und sie anschließend auf Anhieb bestand. Seitdem kann ich mich des fraglichen Glücks erfreuen, mich „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ nennen zu dürfen. Und somit regelmäßig diffamiert und in einen Topf geworfen zu werden mit dubiosen „Krebsheilern“ sowie therapeutisch unqualifizierten „Kolleg*innen“.

Reformen sind dringend nötig!

So begrüßenswert es ist, dass in Deutschland eine alternative Heilerlaubnis existiert: Sie braucht dringend höhere Standards und eine echte Berufsordnung! Zunächst einmal müsste eine Psychotherapie-Ausbildung in einem international (!) wissenschaftlich anerkannten Verfahren (also der psychodynamischen, verhaltenstherapeutischen, systemischen oder humanistischen Richtung angehörend) nach bestimmten Kriterien und Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben werden.

Ähnlich wie Psychotherapeut*innen sollten auch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie über umfangreiches Theoriewissen in ihrem Verfahren, praktische Erfahrung als Therapeut*in und eine eigene Lehrtherapie verfügen, bevor sie zur Überprüfung zugelassen werden. Nach bestandener Überprüfung sollten Heilpraktiker*innen für Psychotherapie außerdem regelmäßige Supervision und Fortbildung nachweisen müssen – durchaus auch in innovativen Verfahren, die noch keine wissenschaftliche Anerkennung haben.

Im Gegenzug sollten die gesetzlichen Krankenkassen diese Maßnahmen der Qualitätssicherung honorieren, indem sie die Heilpraktiker für Psychotherapie offiziell ins Kostenerstattungsverfahren aufnehmen – wie es inoffiziell auch jahrelang praktiziert wurde. Es kann nicht sein, dass die Fehlplanung im Versorgungssystem der Krankenkassen auf dem Rücken der Patient*innen ausgetragen wird!

Aktuell sehen sich psychisch kranke Menschen immer häufiger dazu gezwungen, ihre Heilpraktiker-Behandlung selbst zu finanzieren, weil sie keinen Kassen-Therapieplatz in zumutbarer Entfernung oder Wartezeit erhalten. Diese Kosten sollten von der Krankenkasse erstattet werden, um die Gefahr der Chronifizierung und Entstehung von Komorbiditäten aufgrund zu langer Wartezeiten zu minimieren.

Wie gefährlich sind Heilpraktiker*innen für Psychotherapie wirklich?

In den Medien wird häufig ein verzerrtes Bild der Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dargestellt. Auch von ärztlichen und Psychotherapeuten-Verbänden wird vor einer Behandlung bei Heilpraktiker*innen gewarnt. Wie es in der Realität aussieht, zeigt eine Statistik der „Continentalen“, des größten Berufshaftpflicht-Versicherers für Heilpraktiker*innen:

Zum Abschluss

Die Heilpraktiker-Erlaubnis hat als alternative Heilerlaubnis eine wichtige Funktion im deutschen Gesundheitssystem. Auch wenn das Heilpraktiker-Gesetz einer Überarbeitung bedarf, besteht kein Grund für die Annahme, dass Heilpraktiker*innen für Psychotherapie per se schlechter qualifiziert seien oder mehr Schaden an Patient*innen anrichteten als ihre approbierten Kolleg*innen.

Ich wünsche mir, dass dieser Beitrag ein wenig zur Klärung der Sachlage und Förderung eines kollegialen Umgangs zwischen Psychotherapeut*innen und Heilpraktiker*innen für Psychotherapie beitragen kann. Zur weiteren Diskussion lade ich hiermit herzlich ein.

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Die Autorin

12 Antworten

  1. Hallo,
    Danke für den höchst interessanten Artikel. Ich selbst spiele seit längerem mit dem Gedanken dies zu tun. Ich fühle mich jetzt richtig bestätigt. Da ich mich seit über 10 Jahren als Lotse für Einsatzgeschädigte kümmere, kenne ich das Problem mit Terminen und Wartezeiten.

    1. Hallo Freddy,
      freut mich, dass der Artikel Dir bei der Entscheidungsfindung helfen konnte. Ich wünsche Dir weiterhin viel Freude und Erfolg bei Deiner wichtigen Arbeit mit Einsatzgeschädigten!
      Herzliche Grüße!

  2. Was muss ich tun um eine Heilpraktikerin für Psychotherapie zu werden? Ich weiß, dass der Begriff der Heilpraktikerin ein geschützter Begriff ist. Deswegen ist mir wichtig, dass ich eine passende Psychotherapeutin finde.

    1. Hallo Lisa,
      kurz gesagt: Um Heilpraktikerin für Psychotherapie zu werden, musst Du die Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen. 😉 Inhaltlich geht es dabei um Diagnostik und Behandlung, Psychopathologie, gängige psychotherapeutische Verfahren sowie Berufs- und Gesetzeskunde. Warum Du dafür eine „passende Psychotherapeutin“ finden möchtest, habe ich noch nicht verstanden. Erklärst Du es mir?
      Liebe Grüße!

  3. Ein guter Artikel. Ich stehe genau vor der Frage. Bin 45 Jahre alt. Damals habe ich zwar den Realschulabschluss gemacht, aber ich wusste nicht, was ich werden sollte, da ich in einer schwierigen Umgebung aufgewachsen bin.
    Also lernte ich einen Beruf, (Abgeschlossene Ausbildung) mit Pferden. Ich liebe Tiere, war aber nicht glücklich.
    Also arbeitete ich in verschiedenen Berufszweigen. Für mein letztes Unternehmen, im Telekommunikationswesen im technischen Bereich. Hat auch wenig mit Pferden zutun. Aber ich konnte nach einiger Zeit des Lernens und stetiger Neugierde klar sagen, dass ich nach 13 Jahren nicht weniger wert bin oder kann, wie jemand, der diesen Bereich in Irgendeiner Form Studiert oder eine Ausbildung gemacht hat. Trotzdem erfüllte mich auch dieser Beruf nicht.
    Ich möchte einen klaren Strich machen und habe gefunden, was mich glücklich macht, andere Menschen zu unterstützen. Ich zähle zu denen, die aus Eigenerfahrung und gelebten aufgestanden sind und diese Unterstützung an andere Menschen weitergeben möchte. Aber wie? Ich habe mich nun lange Informiert und viel Wahl bleibt nicht, denn ich habe kein Abitur, also kann ich keine Psychotherapeutin werden. Mit 45 wird es auch langsam eine Zeitfrage. Also Abitur nachholen, dann Studieren +++? Derzeit (ich habe noch etwas Zeit mich noch etwas tiefer damit zu beschäftigen) Steht für mich die Ausrichtung nach dem Heilpraktiker für Psychotherapie. Aber zusätzliche auch zu bewerben, um die Kenntnisse zu vertiefen, nicht nur Theoretisch was Online zu pauken. Ich brauche ja auch einen Grundstein, mit dem ich weiter arbeiten kann. Aber ich merke, wie schwierig es ist, die Entscheidung zu finden, auf die man weiter aufbauen kann.

    1. Liebe Corinna,
      ja, diese Entscheidung will wohlüberlegt sein und darf reifen, damit Du anschließend nicht wieder in einer Tätigkeit landest, in der Du Dich nicht wohlfühlst. Ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass der Beruf nicht der einzige Weg ist, um sich glücklich und erfüllt zu fühlen. Manchmal sind das auch zu hohe Erwartungen. Dann fährt man evtl. besser damit, einen „Brotjob“ zu haben, der einigermaßen befriedigend ist, und dazu eine nebenberufliche Selbständigkeit oder ein Hobby, das für Glück und Erfüllung sorgt. Wenn Du mit meiner Unterstützung Deinen stimmigen Weg finden willst, melde Dich einfach für ein Coaching. Ich begleite Dich gern.
      Herzliche Grüße von
      Sandra

  4. Hallo Sandra,
    Danke für den interessanten Artikel!
    Wie ist denn deiner Meinung nach das Ansehen bzw. die Berufschancen eines psychologischen Heilpraktikers in Deutschland?
    Ich studiere aktuelle Psychologie im Bachelor und überlege nach dem Master in Klinischer Psychologie evtl. nicht den weg des Psychotherapeuten, sondern den Weg des Heilpraktikers zu gehen.
    Dies hat einfach viele Vorteile, zeitlich sowie finanziell. Außerdem würde ich als Heilpraktiker ja auch Psychologin sein und ein 5-jähriges Psychologie-Studium aufweisen können. Daher eben die Frage wie so die Berufschancen / der Ruf eines Heilpraktikers sind, da ich leider bisher wenig über den Beruf erfahren habe.
    Vielen Dank im Voraus!
    Nina Brünkmann

    1. Hallo Nina,
      diese Entscheidung ist eine sehr persönliche und hängt von vielen Faktoren ab. Du fragst hier aber explizit nach Ansehen und Berufschancen als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPP), daher will ich gern darauf antworten:
      Meiner Ansicht nach ist „Heilpraktiker*in“ kein Beruf, sondern nur eine Form der Heilerlaubnis (es gibt dafür z.B. keine Berufsausbildung). Ich habe den Eindruck, dass die Heilpraktiker-Erlaubnis gesellschaftlich nicht gut angesehen ist – daher auch dieser Artikel . Bei Mediziner*innen und Psychotherapeut*innen stößt man häufig auf Skepsis bis hin zu Entwertung der eigenen Tätigkeit. Die Berufschancen als HPP liegen fast ausschließlich in der Selbständigkeit (es sei denn, Du bist als Psychologin angestellt, z.B. in einer Beratungsstelle). Mit einem Master in klinischer Psychologie bist Du also vorrangig Psychologin. Wenn Du durch die HP-Überprüfung heilkundlich tätig sein möchtest, bringt das die Einschränkung mit sich, dass Du nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und nicht als Psychotherapeutin angestellt sein kannst. Auch die privaten Kassen sträuben sich zunehmend gegen die Kostenübernahme von Therapien bei HPP`s, d.h. es bleiben noch die Selbstzahler*innen. Das waren nun alles Argumente contra HPP.
      Auf der Pro-Seite stehen: Die Heilerlaubnis und Niederlassung kosten weniger Zeit und Geld als eine Approbation. Du bist frei in der Wahl des gelernten Therapieverfahrens und in der Gestaltung Deiner Tätigkeit. Du bist unabhängig von Psychotherapeutenkammer, Kassenärztlicher Vereinigung & Co.. Eine Kollegin von mir hat jahrelang als Psychologin mit Heilpraktiker-Erlaubnis ihre Praxis geführt. Erst vor kurzem hat sie die Approbations-Ausbildung nachgeholt und einen Kassensitz übernommen. Vielleicht wäre das ein Weg für Dich? Oder Du absolvierst die Ausbildung als Psychotherapeutin und schaust danach, ob Du eine Privat- oder Kassenpraxis eröffnen oder angestellt sein willst? Helfen Dir diese Gedanken etwas weiter?

  5. Interessanter Artikel. Allerdings sollte Medizin und Psychologie nicht in einem Satz erwähnt werden, wenn es darum geht, was diese Fächer mit der späteren tatsächlichen Psychotherapie zu tun haben. In dem Studium der Psychologie hat so ziemlich jedes Fach sogar sehr viele Inhalte, die Grundlagenwissen und somit den Grundstock für die spätere Psychotherapeutenausbildung (wenn man denn den Schritt in diese Richtung gehen möchte) darstellen.

    1. Hallo Niko, in einem Satz kann man alles erwähnen. Aber ich gebe Dir Recht, dass das Medizinstudium weniger Inhalte enthält, die für Psychotherapie nützlich sein könnten. Auch die Psychotherapie-Ausbildung ist für Ärzt*innen weniger umfangreich. Aber zum Glück gibt es auch engagierte Menschen jeder Profession, die sich Wissen und Fähigkeiten über das geforderte Maß hinaus aneignen.

  6. Hat mir sehr weitergeholfen. Ich finde den Beitrag sehr differenziert und objektiv. Es hilft mir nicht recht bei meiner aktuellen Entscheidung aber es hat viel Licht ins Dunkel gebracht

    1. Das freut mich, liebe Tina. Wenn Du Dir Unterstützung für eine tragfähige Entscheidung wünschst, kannst Du mich auch für ein Coaching kontaktieren. Mit dem Blick von außen geht vieles leichter.

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