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Wer darf Psychotherapie durchführen?

Glücklicherweise sind immer mehr Menschen bereit, sich bei seelischen Problemen Unterstützung zu holen. Früher hieß es ja oft: „Ich brauche keine Therapie, ich bin nicht verrückt!“ Heute hat sich herumgesprochen, dass es auch bei weniger dramatischen Problemen durchaus sinnvoll ist, eine*n Expert*in zu Rate zu ziehen. Denn je früher Du aktiv wirst, desto höher ist Deine Chance, dass sich Probleme schnell auflösen lassen.

Psycho-Berufe im Überblick

An wen Du Dich am besten wendest, hängt von der Art Deines Problems ab. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland unterschieden wird zwischen „Problemen bei der Lebensbewältigung“ und „Störungen mit Krankheitswert“, also psychischen Krankheiten. Nicht jede*r Berater*in darf psychische Störungen behandeln. Dazu bedarf es einer staatlichen Heilerlaubnis, also einer Approbation oder einer Zulassung als Heilpraktiker*in.

Wenn Du Unterstützung suchst, müsstest Du also zunächst einschätzen, wie gravierend das Problem ist. Dabei können auch enge Vertraute oder Hausärzt*innen behilflich sein.

Psychologische Psychotherapeut*innen

Psychologische Psychotherapeut*innen sind Psycholog*innen (Master/Diplom) mit staatlich geregelter Psychotherapie-Ausbildung. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen haben ein Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik und darauf aufbauend die staatlich geregelte Psychotherapie-Ausbildung absolviert. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.

Ärztliche Psychotherapeut*innen

Ärztliche Psychotherapeut*innen sind Ärzt*innen mit psychotherapeutischer Qualifikation (Sammelbezeichnung für unterschiedliche Ausbildungswege, s.u.).

Psychiater*innen

Psychiater*innen sind Ärzt*innen mit einer Ausbildung zum „Facharzt für Psychia­trie und Psychotherapie“. Ihre Ausbildung und Arbeitsweise geht eher von einer körper­lichen Sicht der seel­ischen Probleme aus. Die Behandlung mit Medi­kamenten steht im Vordergrund, einige bieten jedoch auch Psycho­therapie an.

Fachärzt*innen für psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Fachärzt*innen für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind spezialisiert auf die seelischen Ursachen von körperlichen Beschwerden. Ihr Haupt-Arbeitsgebiet ist die Psychotherapie und sie dürfen auch Medikamente verschreiben.

Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind Psychiater für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 21 Jahren. Sowohl Psychotherapie, als auch die Verordnung von Psychopharmaka ist möglich.

Nervenärzt*innen oder Neurolog*innen

Nervenärzt*innen oder Neurolog*innen sind Ärzt*innen, die zuständig sind für die organische Behandlung des Nervensystems. Häufig ist auch die Kombination Neurologie-Psychiatrie. Nur wenige bieten neben der Behandlung mit Medikamenten auch Psychotherapie an.

Heilpraktiker*innen

Heilpraktiker*innen haben die staatliche Heilerlaubnis durch eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt erworben. Sie sind nicht an eine bestimmte Grundausbildung oder Therapieverfahren gebunden, daher ist ihr Qualifikationsniveau sehr unterschiedlich. Heilpraktiker*innen dürfen auch körperlich behandeln, z.B. mit Homöopathie oder Akupunktur.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie sind spezialisiert auf Psychotherapie und dürfen keine körperlichen Behandlungen vornehmen. Die staatliche Heilerlaubnis wird durch eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt erworben. Da sie nicht an eine bestimmte Grund- und Therapieausbildung gebunden sind, ist ihr Qualifikationsniveau sehr unterschiedlich.

Psychologische Berater*innen, Seelsorger*innen und Coaches

Psychologische Berater*innen, Seelsorger*innen und Coaches haben keine Heilerlaubnis und dürfen daher keine Psychotherapie anbieten. Ihre Leistungen können jedoch hilfreich sein bei „Problemen bei der Lebensbewältigung“, also Störungen ohne Krankheitswert wie z.B. Ehe- oder Familienprobleme. „Berater“ und „Coach“ sind keine geschützen Berufsbezeichnungen, d.h. jede*r darf sich so nennen.

Fazit

Es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen und jede hat ihre Vor- und Nachteile (z.B. Kostenübernahme durch Krankenkassen, Wartezeiten, Festlegung auf bestimmte Therapieverfahren). Wichtig ist vor allem, dass Du frühzeitig aktiv wirst, damit sich Deine Situation nicht weiter verschlimmert.

Wenn Du dazu Fragen hast, wende Dich gern an mich:

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