Wer in Deutschland auf der Suche nach einem Psychotherapie-Platz ist, muss sich erst einmal in einem unübersichtlichen Gebiet kundig machen. Welche Berufsgruppen als TherapeutInnen in Betracht kommen, habe ich schon im Artikel „Wer darf Psychotherapie durchführen?“ beschrieben. In diesem Artikel soll es darum gehen, welche Krankenkasse was bezahlt.
Die gesetzliche Krankenkasse kommt für eine psychotherapeutische Behandlung zwar grundsätzlich auf, doch sie beschränkt ihre Leistungen auf PsychologInnen oder ÄrztInnen mit Zusatzqualifikation in Psychotherapie. (Nur diese dürfen die Berufsbezeichnung „PsychotherapeutIn“ führen.) Leider haben wir fast überall in Deutschland eine drastische Unterversorgung mit PsychotherapeutInnen, was für die PatientInnen Wartezeiten bis zu einem Jahr zur Folge hat.
Hilfe könnte hier von den HeilpraktikerInnen für Psychotherapie kommen. Sie haben meist eine andere Grundausbildung durchlaufen als die PsychotherapeutInnen, besitzen aber ebenfalls eine staatliche Heilerlaubnis für Psychotherapie. Bei ihnen gibt es keine Wartezeiten und sie dürfen sogar mehr Therapieverfahren anbieten als ihre approbierten KollegInnen. Ihre Leistungen können HeilpraktikerInnen für Psychotherapie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen, was jedoch die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht akzeptieren.
Darum: Heilpraktikerversicherung!
Die meisten Heilpraktikerversicherungen zahlen für Leistungen nach dem GebüH, einige schließen jedoch die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie grundsätzlich mit der Begründung aus, dass diese Leistung nicht medizinisch notwendig sei und ohnehin durch die gesetzliche Krankenkasse zur Verfügung gestellt werde. Dass psychische Probleme sich durch die langen Wartezeiten bei PsychotherapeutInnen häufig verschlimmern, wird dabei billigend in Kauf genommen. Wer rechtzeitig für sich Hilfe in Anspruch nehmen möchte, sollte daher eine private Zusatzversicherung abschließen, die im Bedarfsfall auch wirklich die Leistungen von „Heilpraktikern für Psychotherapie“ zahlt. Einen ersten Überblick gibt es z.B. bei www.versicherung-online.net
Wer kann eine Heilpraktikerversicherung abschließen?
Zur Aufnahme in einer Heilpraktikerversicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Insbesondere wer in den letzten 3-5 Jahren bereits eine psychotherapeutische Behandlung abgeschlossen hat, bzw. bei wem eine solche Behandlung angeraten ist, wird keine Heilpraktikerversicherung mehr bekommen. Ein Tarif muss also unbedingt abgeschlossen sein, bevor eine psychotherapeutische Behandlung angeraten wird.
Finanzierung in Eigenverantwortung
Immer mehr KlientInnen bezahlen Ihre Psychotherapie auch selbst. Sie sehen es einfach als eine Investition in ihre Lebenszufriedenheit und gönnen sich ein paar Monate Unterstützung. Als SelbstzahlerIn kommt man außerdem in den Genuss zahlreicher Vorteile:
- Du ersparst Dir mehrmonatige Wartezeiten und bürokratischen Aufwand
- Deine Psychotherapie bei mir erscheint nicht in den Akten Deiner Krankenkasse
- Du kannst alternative Verfahren wählen, z.B. Naturtherapie und Gesprächstherapie
- Dir steht so viel Zeit zur Verfügung, wie Du es brauchst
Auch gut zu wissen: Psychotherapie ist steuerlich absetzbar!
Wenn Du mehr wissen möchtest, frag mich einfach:
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