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Wer darf sich Naturtherapeut*in nennen?

Wer darf sich Naturtherapeut nennen?

Die Frage der zutreffenden Berufsbezeichnung stellt sich für viele schon, wenn sie noch auf der Suche nach einer passenden Qualifizierung sind. „Ist eine Naturcoaching-Ausbildung besser für mich geeignet, weil ich ohnehin nicht heilkundlich arbeiten kann und will?“, „Darf ich mich nach einer Naturtherapie-Ausbildung überhaupt Naturtherapeut*in nennen, obwohl ich kein*e Psychotherapeut*in bin?“. Dieser Artikel lichtet den Dschungel der Berufsbezeichnungen, sodass Du am Ende genau weißt, unter welchen Voraussetzungen Du Dich „Naturtherapeut*in“ nennen darfst, kannst und solltest.

Disclaimer: Alle Informationen in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und können diese nicht ersetzen.

Unterschied: Berufsbezeichnung und Leistung

Im Feld der psychosozialen Naturberufe existieren SEHR viele Arbeitsweisen und Berufsbezeichnungen. Für die meisten gibt es keine einheitliche Definition, daher ist es schwierig, sie trennscharf voneinander abzugrenzen.

Beispiele: Naturtherapie, Naturcoaching, Natur-Achtsamkeitstraining, Naturmentoring, Initiatische Prozessbegleitung, Schamanische Therapie, Naturpädagogik, Wildnispädagogik, Waldpädagogik, Waldbaden, Waldtherapie uvm..

Ungeachtet des zugrundeliegenden fachlichen Ansatzes muss man zusätzlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der erbrachten Leistung berücksichtigen. Hier macht es z.B. einen Unterschied, ob Du heilkundlich tätig bist oder Seminare und Trainings anbietest oder hauptsächlich psychologisch beratend arbeitest. Auch die Zielgruppe und ihr Auftrag spielen eine wesentliche Rolle.

Doch schauen wir es uns der Reihe nach an:

Welche Leistung möchtest Du anbieten?

Unser Ansatz der „Achtsamkeitsbasierten Naturtherapie“ ist ein salutogenes Verfahren. Das heißt, unsere Arbeitsweise ist nicht auf Krankheitsbehandlung beschränkt, sondern schafft Bedingungen, unter denen Menschen gesund sein, werden und bleiben, reifen, wachsen und resilienter werden können.

Daher steht bei der Frage, ob Du Dich Naturtherapeut*in nennen möchtest, erst einmal eine grundlegende Entscheidung an:

Möchtest Du als Naturtherapeut*in nur mit medizinisch „gesunden“ oder auch mit „kranken“ Menschen arbeiten? Wenn letzteres: Soll Deine Leistung dazu dienen, die Krankheit zu beseitigen oder möchtest Du flankierende Maßnahmen anbieten, die das Wohlbefinden allgemein unterstützen?

Bei diesen Fragen spielen die rechtlichen Regelungen zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde eine Rolle:

1. Psychotherapie

Psychotherapie wird juristisch in Deutschland, Österreich und der Schweiz als Heilbehandlung bei „psychischen Störungen mit Krankheitswert“ verstanden. Wenn Du als Naturtherapeut*in also Depressionen, Angststörungen & Co. diagnostizieren, heilen oder lindern möchtest, brauchst Du eine staatliche Heilerlaubnis.

In Deutschland ist das die Approbation als Ärzt*in oder Psychotherapeut*in oder eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Welche psychischen Störungen als Krankheiten gelten, regelt die „Internationale Klassifikation psychischer Störungen“ (ICD-11).

2. (Natur)coaching und psychologische Beratung

„Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung der Psychotherapie.“ (PsychThG §1 Abs. 2)

In Coaching und psychologischer Beratung kommen zwar ebenfalls psychologische und psychotherapeutische Methoden zum Einsatz. Während Psychotherapie jedoch laut Gesetz eine „Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert“ ist, geht es bei der psychologischen Beratung um Hilfestellung bei konkreten Problemen der Lebensbewältigung. Paartherapie, Burnoutprävention oder Trauerbegleitung fallen z.B. nicht unter „Heilkunde“.

Klient*innen können Menschen ohne und auch mit psychischen Störungen sein. Wenn Du keine Heilerlaubnis hast, empfiehlt es sich daher, vertraglich festzuhalten, dass die Zusammenarbeit keine heilkundliche Behandlung umfasst und ersetzt.

Du solltest Dir außerdem Deiner fachlichen Grenzen bewusst sein und ggf. zur Diagnostik und Psychotherapie an eine*n Psychotherapeut*in oder Heilpraktiker*in für Psychotherapie verweisen.

3. Seminare und Trainings in der Natur

Seminare und Trainings sind Veranstaltungen mit lehrendem Charakter. Juristisch darf sie jede*r, auch ohne besondere Qualifikation, anbieten. Auf dem Gebiet der Achtsamkeitsbasierten Naturtherapie/Naturcoaching ist aber zu beachten, dass unser Begriff „PAN-Praxis®“ als eingetragene Marke geschützt ist. Für Deine Angebote bedeutet dies, dass Du keine Multiplikator*innen-Schulungen (z.B. Fort- und Weiterbildungen) anbieten darfst, die öffentlich mit dem Begriff werben. In Publikationen muss das ® hinter dem Begriff genannt werden.

Berufsbezeichnung Naturtherapeut*in

Berufsbezeichnungen:

Du weißt nun, welche Leistungen Du in Deiner Tätigkeit als Naturtherapeut*in anbieten kannst – je nachdem, ob Du im Besitz einer Heilerlaubnis bist oder nicht. Kommen wir nun zur Frage, ob Du Dich Naturtherapeut*in nennen darfst (später erläutere ich noch, wann das sinnvoll bzw. nicht sinnvoll ist).

1. Naturtherapeut*in / Naturcoach

Beide Begriffe sind berufs- und markenrechtlich nicht schutzfähig (auch wenn manche Weiterbildungsanbieter unrechtmäßig ein ® dahinter schreiben!)

Das bedeutet: Jede*r darf sich „Naturtherapeut*in“ oder „Naturcoach“ nennen!

Allerdings kann der Zusatz in Klammern dahinter – der Name des Ausbildungsinstituts – geschützt sein: Den Titel „Therapeutin / Coach für Achtsamkeitsbasierte Naturtherapie (PAN)“ dürfen ausschließlich unsere Absolvent*innen führen.

2. Coach

Die Berufsbezeichnung „Coach“ genießt in Deutschland, Österreich und der Schweiz ebenfalls keinen rechtlichen Schutz und sagt daher nichts über Ausbildung und Qualifikation eines Coaches aus.

Jede*r darf sich „Coach“ nennen und seine Tätigkeit im Namen näher beschreiben (z.B. Naturcoach, Lerncoach, Sexcoach).

3. Therapeut*in

Auch der Begriff „Therapeut*in“ ist in Deutschland nicht geschützt und wird für eine Vielzahl an Behandlungsformen verwendet (Massagetherapeut*in, Lerntherapeut*in, Yogatherapeut*in etc.).

Davon ausgenommen sind staatlich geregelte Berufe wie Physio- oder Psychotherapie, deren Berufsbezeichnung „Physiotherapeut*in“ oder „Psychotherapeut*in“ denjenigen mit einer entsprechenden staatlich anerkannten Ausbildung vorbehalten ist.

In Gerichtsurteilen des Landgerichts Kiel und des Oberlandesgerichts Schleswig wurde z.B. entschieden, dass die Bezeichnungen „Massagetherapeut*in“ und „Wellnesstherapeut*in“ zulässig sind und von allen im Wellnessbereich Tätigen als Berufsbezeichnung geführt werden dürfen.

4. Psychotherapeut*in

Im deutschen Psychotherapeuten-Gesetz heisst es: „Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“.“ (PsychThG von 2019, §1 Abs. 1)

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Wie sinnvoll ist es, sich Naturtherapeut*in zu nennen?

In der Einleitung hatte ich versprochen, darüber zu schreiben, unter welchen Voraussetzungen Du Dich „Naturtherapeut*in“ nennen darfst, kannst und solltest.

Das Dürfen und Können haben wir abgehandelt, kommen wir nun zum Sollen und Nicht-Sollen:

Wenn Du bisher schon psychotherapeutisch arbeitest und Dich nach einer Naturtherapie-Weiterbildung nun „Naturtherapeut*in“ nennst, fügt sich die neue Berufsbezeichnung harmonisch in Deine bisherigen therapeutischen Qualifikationen ein.

Auch ohne Heilerlaubnis kann es sinnvoll sein, sich Naturtherapeut*in zu nennen. Z.B. wenn Du Dich vom Coaching abgrenzen willst oder „Heilung“ für Dich mehr bedeutet als die rein medizinische Sicht. Dann empfehle ich jedoch, im Marketing deutlich zu machen, dass Deine Leistung keine Heilbehandlung umfasst.

Auf dem Abschluss-Zertifikat unserer Ausbildung stehen übrigens beide Bezeichnungen: Naturtherapeut*in und Naturcoach. So kannst Du Deine Kenntnisse in unterschiedlichen Branchen problemlos nachweisen.

Wann ist es NICHT sinnvoll, sich Naturtherapeut*in zu nennen?

Auch wenn Du die Berufsbezeichnung führen darfst, ist sie für Dein Marketing nicht unbedingt sinnvoll. Wenn Du z.B. im Bereich Business-Coaching arbeitest, könnte „-therapie“ bei Auftraggeber*innen und Coachees zu Irritationen führen. Im Rahmen Deines Markenauftritts ist es hier sinnvoller, Dich nicht Naturtherapeut*in zu nennen, sondern besser Naturcoach.

Wenig sinnvoll ist auch, sich Naturterapeut*in zu nennen, wenn man keine Qualifikationen in diesem Bereich hat. Eine gewöhnliche Psychotherapie einfach nur nach draussen zu verlegen, ist noch keine Naturtherapie.

Klient*innen dürfen zu Recht erwarten, dass jemand mit diesem Titel vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Naturtherapie erworben hat. Dazu gehört u.a. die persönliche und fachliche Auseinandersetzung mit dem menschlichen Naturverhältnis, ausführliche Selbsterfahrung als Klient*in und Naturtherapeut*in, Kenntnisse über Wirkmechanismen, Methoden, Kontraindikationen, die Besonderheiten von therapeutischer Rolle und Beziehung im Outdoor-Setting, Sicherheit im Naturraum, Gesetzeskunde uvm..

Zu Deiner eigenen Absicherung

Als Anbieter*in gehst Du juristisch eine „Garantenstellung“ ein, d.h. Klient*innen müssen sich darauf verlassen dürfen, dass Du als Person mit mehr Erfahrung kompetent für ihre seelische und körperliche Sicherheit in der Natur sorgen kannst und wirst.

Man stelle sich nur einmal vor, es passiert draußen ein Unfall oder es kommt zu einer Retraumatisierung einer Klient*in! Wenn der Fall vor Gericht landet, wird eine zentrale Frage dort sein, was Dich für diese Tätigkeit qualifiziert und wie gewissenhaft Du Dich auf Deine Aufgabe vorbereitet hast. Ohne entsprechenden Weiterbildungs-Nachweis kommst Du schnell in den Bereich der groben Fahrlässigkeit. (Übrigens bewahrt davor auch kein „Haftungsausschluss“ in den AGB).

Nicht nur für die inhaltliche Qualität der naturtherapeutischen Arbeit, sondern auch für die Sicherheit der Klient*innen und Dir selbst ist also eine fundierte Ausbildung das A und O.

Fazit:

  • Du darfst Dich – unabhängig von Deiner Vorbildung – „Naturtherapeut*in“ oder „Naturcoach“ nennen.
  • Wenn Du eine staatliche Heilerlaubnis besitzt, darfst Du „Psychotherapie“ bzw. die Behandlung psychischer Störungen anbieten (welche Probleme darunter fallen, ist in der ICD-11 festgelegt).
  • Ohne Heilerlaubnis darfst Du Coaching- und Beratungsdienstleistungen anbieten – auch für Menschen mit diagnostizierbaren psychischen Störungen (z.B. begleitend zur Behandlung bei einer Psychotherapeut*in).
  • Ob Du Dich im Marketing besser „Naturtherapeut*in“ oder „Naturcoach“ o.ä. nennst, hängt von Deiner Positionierung ab.
  • Eine fundierte Ausbildung sorgt für bessere Therapieergebnisse und schützt sowohl Deine Klient*innen als auch Dich selbst.

Übrigens brauchst Du Dich bei diesen Themen nicht allein „durchwurschteln“! In unserer Online-Community „Erfolg im Naturberuf“ kannst Du Dich mit Gleichgesinnten austauschen, bekommst konkrete Tipps und den sozialen „Rückenwind“, den jede*r Existenzgründer*in braucht.

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